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Anreise mit dem Auto

© Asfinag (Download27.10.2025)

Mit dem Auto an den Hallstättersee & ins Gosautal

Sie wollen mit ihrem Auto nach Österreich und damit ins Salzkammergut fahren? Was Sie jetzt wissen sollten, haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass in Österreich auf den Autobahnen einen Vignettenpflicht besteht und nun alle weiteren Informationen...

Egal ob Sie nach Bad Goisern, Gosau, Hallstatt oder Obertraun reisen! Eines sollten Sie als Autofahrer nicht vergessen: In Österreich gilt die Mautpflicht auf den Autobahnen wenn Sie mit Ihrem Pkw anreisen. Wenn Sie bei Ihrem Besuch über die Autobahn kommen, muss die österreichische Autobahn-Vignette gut sichtbar auf der Windschutzscheibe Ihres Autos aufgeklebt sein.

Anreisebeschreibung

Anreise für die vierte Orte der UNESCO Welterberegion Hallstatt Dachstein Salzkammergut: Bad Goisern am Hallstättersee, Gosau, Hallstatt und Obertraun.

Von Norden/Westen kommend

Ihr erreicht die Welterberegion über die Westautobahn A1 (Wien-Salzburg) zur Anschlussstelle Regau und weiter über Gmunden, Bad Ischl, Bad Goisern nach Gosau, Hallstatt oder Obertraun. Fahrzeit ab Gmunden zirka 1 Stunde

Ihr erreicht die UNESCO Welterberegion Hallstatt Dachstein Salzkammergut über die Tauernautobahn A10 (aus Richtung München-Salzburg), Abfahrt bei „Golling“ und weiter über Abtenau auf der B166 nach Russbach, Gosau, Hallstatt, Obertraun oder Bad Goisern am Hallstättersee. Fahrzeit ab Salzburg zirka 45 Minuten.

Von Süden kommend

Über die Tauernautobahn A10 (aus Richtung Graz, Kärnten, Italien, Slowenien), Abfahrt bei „Eben“ und weiter über St. Martin auf der B166 nach Annaberg-Lungötz. Und weiter in Richtung Russbach am Pass Gschütt, Gosau, Hallstatt, Obertraun oder Bad Goisern am Hallstättersee. Fahrzeit ab Eben zirka 30 Minuten

Hinweis: In Österreich gilt auf allen Autobahnen Vignettenpflicht. Die Vignetten sind an allen Tankstellen und Rastplätzen erhältlich.

Was muss ich beim Nutzen der Vignette beachten?

Für die Nutzung österreichischer Autobahnen benötigen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Vignette oder Digitale Vignette, und für bestimmte Streckenabschnitte eine zusätzliche Streckenmaut. Achten Sie auf die korrekte Anbringung der Klebevignette oder die digitale Registrierung Ihres Kennzeichens und das Rechtsfahrgebot. Beachten Sie, dass es separate Maut für schwere Fahrzeuge gibt und bestimmte Streckenabschnitte, wie der Arlbergtunnel und die Brennerautobahn, eine Sondermaut erfordern.

Maut und Vignette

  • Alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Pkw, Motorräder, leichte Wohnmobile) benötigen eine Vignette für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Vignettenarten: Es gibt die Klebevignette, die auf die Windschutzscheibe geklebt werden muss, und die Digitale Vignette, die an das Kennzeichen gebunden ist.
  • Digitale Vignette: Hierbei wird das Kennzeichen elektronisch erfasst und die Gültigkeit überprüft.
  • Kauf: Vignetten können an Tankstellen, Raststätten oder online vor der Fahrt gekauft werden.
  • Sondermaut: Einige Strecken, darunter die Brennerautobahn (A 13) und die Tauernautobahn (A 10), erfordern zusätzlich zur Vignette eine streckenabhängige Maut.

Winterausrüstung

  • Jeweils in der Zeit von 1. November bis 15. April dürfen Motorfahrzeuge bei winterlichen Fahrverhältnissen nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen auf die Strasse.
  • Winterreifen oder Schneeketten: Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
  • Schneeketten sind als Alternative allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
  • Auf Matsch darf man daher weder mit Sommerreifen noch mit Schneeketten fahren. Hier sind zum Fahren nur Winterreifen erlaubt.
  • Wer sein Fahrzeug über Winter auf der Strasse parkt, weil er etwa keinen Garagenplatz besitzt oder das Fahrzeug einfach nicht benutzt, muss nicht umrüsten.
  • Strafen: Wer gegen diese Vorschrift verstösst, wird bestraft: Einfache Verstöße werden mit einem Organmandat in der Höhe von 35,- Euro geahndet. Kommt es - etwa wegen eines hohen Gefährdungstatbestandes - zu einer Anzeige, steigen aber die Strafen: In diesem Fall blühen Verwaltungstrafen bis zu einer Höhe von 5000,- Euro. Die Exekutivorgane bekommen ausserdem auch die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug abstellen zu lassen! Das Gesetz ist mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

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